Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines

1.Anmelder¹ zu und Teilnehmer an einer Veranstaltung der Logistik Lernzentrum GmbH (nachfolgend LLZ) erkennt die hier aufgeführten AGB sowie etwaig gültige Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an. Im Fall einer Anmeldung für Dritte, ist der Anmelder verpflichtet, dem Dritten den Inhalt der hier aufgeführten AGB unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

2.Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des LLZ, auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Für besondere Vertragsarten im Sinne des § 11 können zusätzliche Bestimmungen gelten.

3.Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage des LLZ). Erklärungen des LLZ genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

1.Die Ankündigung von Veranstaltungen durch das LLZ ist unverbindlich.

2.Durch die Anmeldung für Veranstaltungen des LLZ gibt der Anmelder einen bindenden Antrag auf Abschluss eines Vertrages ab (§ 145 BGB).

3.Er hat dabei alle zur Vertragsdurchführung wesentlichen Angaben zu machen. Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o. a.) das Entgelt übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich.

4.Der Vertrag kommt zustande, sobald das LLZ die Beauftragung bestätigt. Das LLZ darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

5.Die Annahmebestätigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen.

6.Bei Anmeldung durch Minderjährige ist eine vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.

7.Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 3 verbindlich, wenn sie durch das LLZ schriftlich angenommen werden.

 

§ 3 Sanktionslisten; Prüfung bei Anmeldung Dritter

Der Anmelder sichert zu, wissentlich keinerlei Beziehungen über den Austausch von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Zurverfügungstellung von Geldmitteln zu Unternehmen, Personen und Organisationen zu unterhalten, die in den aktuellen EU-Sanktionslisten aufgeführt sind. Im Falle einer Anmeldung Dritter hat der Anmelder zuvor die anzumeldenden Dritten gegen die aktuellen EU-Sanktionslisten zu prüfen. Der Anmelder hat die Anmeldung Dritter zu unterlassen soweit sie in den aktuellen EU-Sanktionslisten geführt werden.

 

 

¹Alle Begriffe werden geschlechtsneutral für männliche und weibliche Personen verwendet


 § 4 Entgelt, Bezahlung und Fälligkeit

1.Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der, bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des LLZ.

 

2.Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes.

3.Die Pflicht zur Entgeltzahlung entfällt grundsätzlich nicht, wenn an einer Veranstaltung nicht oder nur teilweise teilgenommen wird. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist zulässig.

4.Das LLZ stellt eine Rechnung über die Leistung an den Anmelder²; der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Anmelder ohne Abzug fällig.

5.Die Zahlung hat durch Überweisung auf das unten angegebene Konto oder bar zu erfolgen.

6.Zudem wird dem Anmelder zu IHK-Aufstiegsfortbildungen (z. B. Fachwirte, Logistikmeister, …) ermöglicht, den Veranstaltungspreis im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung zu begleichen. Die Höhe und Laufzeit wird gemäß der Veranstaltungsgebühr und der Laufzeit festgelegt (anteilige monatliche Raten).

7.Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) wird das Entgelt, das im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Weiterbildungsvertrag anfällt, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen.

8.Kommt ein Anmelder seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, behält sich das LLZ vor, den Anmelder bzw. Teilnehmer von der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Von seiner Zahlungsverpflichtung wird der Anmelder jedoch nicht befreit.

 

§ 5 Organisation und organisatorische Änderungen

1.Die Organisation der Veranstaltungen obliegt dem LLZ.

2.Alle angegebenen Teilnehmerzahlen sind als Richtzahlen zu verstehen und unverbindlich. Bei Überschreitung der angegebenen Teilnehmerzahlen besteht kein Anspruch auf Herabsetzung des Entgeltes.

3.Das LLZ kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

4.Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten/

einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch grundsätzlich nicht.

 

5.Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nur dann, wenn nicht nur eine einzelne Veranstaltungseinheit, sondern die Veranstaltung als Ganzes ausfallen muss. In einem solchen Fall kann der Teilnehmer entweder den Ersatztermin wahrnehmen oder rechtzeitig vorher vom Vertrag zurücktreten – weitergehende Ansprüche gegen das LLZ sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde.

7.Sollte die gewünschte Veranstaltung bereits belegt sein, die Veranstaltung abgesagt werden oder eine andere Änderung des Ablaufs eintreten, informiert das LLZ den Anmelder bzw. Teilnehmer unverzüglich. In einem solchen Fall werden Ersatztermine angeboten. Weitergehende Ansprüche gegen das LLZ sind ausgeschlossen, soweit sie nichts anderes aus diesen AGB ergibt.

²Teilnehmer umfasst –soweit sinngemäß anwendbar– auch Kunden, die für Dritte einen Vertrag abschließen

§ 6 Unterrichtsmaterial

1.Soweit nicht anders im Veranstaltungskatalog angegeben ist, sind Unterrichtsmaterial, Literatur etc. nicht im Entgelt enthalten.

2.Dem LLZ verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungs-unterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht ohne die Zustimmung des LLZ vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

 

§ 7 Teilnahmebestätigung

1.Jeder Teilnehmer erhält am Ende der Veranstaltung ein persönliches Teilnahmezertifikat.

2.Das LLZ übernimmt keine Garantie für den Lernerfolg. Werden Prüfungen o.ä. zum Erreichen eines besonderen, über die Teilnahme hinausgehenden, Zertifikats angeboten (z.B. Staplerführerschein, IHK-Prüfungen), so ist die Zertifizierung von der persönlichen Leistung des Teilnehmers im Rahmen dieser Prüfung abhängig.

 

§ 8 Rücktritt und Kündigung durch das Logistik Lernzentrum

1.Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das LLZ vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Anmelder bzw. Teilnehmer bestehen nicht.

2.Das LLZ kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das LLZ nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der Anmelder das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

 

§ 9 Abmeldung durch den Anmelder

1.Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet. Dies gilt nicht für IHK-Aufstiegsfortbildungen (z. B. Fachwirte, Meister, …); hier muss die Abmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

 

2. Bei verspäteter Abmeldung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers.

 

3.Der Teilnehmer kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 4 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

4.Die Abmeldung musss in Textform erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung wird bei Briefen das Eingangsdatum (nachgewiesen per Eingangsstempel) beim LLZ abzüglich zweier Werktage angenommen.

 

Zur Wahrung der Abmeldefrist reicht es aus, dass Sie die Abmeldung vor Ablauf der Abmeldefrist an diese Adresse absenden:

Logistik Lernzentrum GmbH, Schickardstraße 27, 71034 Böblingen

Telefon: +49 7031 3060-100 Telefax: +49 7031 3060-249 Mail: info@logistiklernzentrum.de

Die Abmeldung wird vom LLZ schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

 

5. Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.


§ 10 Datenschutz

1.Die Teilnehmer sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden.

2.Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke und Serviceleistungen (z.B. Werbung für Veranstaltungen, Abrechnung, Bestätigungen, Mahnungen, Absagen, Teilnehmerlisten, Zertifikate) des LLZ verwendet.

3.Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten.

 

4.Die detaillierte Datenschutzerklärung befinden sich auf der LLZ Homepage www.logistiklernzentrum.de und kann dort unter „Information“ eingesehen werden.


§ 11 Urheberrechte

1.Photographieren, Filmen und Aufnehmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des LLZ nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

2.Jeder Teilnehmer an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe, der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

 

§ 12 Haftung

1.Das LLZ übernimmt keine Garantie für den Lernerfolg.

a) Weiterbildung: Das LLZ übernimmt insbesondere keine Haftung, dass die vermittelten Schulungsinhalte von den Teilnehmern umgesetzt und angewendet werden.

b) Prüfungsvorbereitung: Das LLZ übernimmt insbesondere keine Haftung für das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung.

 

2.Die Haftung des LLZ wird ausgeschlossen, soweit nicht

a) die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

b) die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des LLZ oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des LLZ beruhen.

c) die Haftung auf der schuldhaften Verletzung von Pflichten beruht, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

 

Vorbehaltlich vorgenannter Haftung übernimmt das LLZ keine Haftung für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen.

§ 13 Informationen zur Online-Streitbeilegung

1. Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Diese OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

2. Die E-Mail-Adresse des LLZ lautet: info@logistiklernzentrum.de. Das LLZ ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern vor einer Schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. 

§ 14 Schlussbestimmungen

1.Das Recht, gegen Ansprüche des LLZ aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom LLZ anerkannt worden ist.

2.Ansprüche gegen das LLZ sind nicht abtretbar.

3.Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, unwirksam oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Bestimmung treffen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck gerecht wird.

4.Abweichende und zusätzlich ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet. Dozent/innen sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen oder Vertragsbedingungen zu ändern.

 

Geschäftsführer                          Bankverbindung

                                                                                                                           Handelsregister
Christoph Frank                             
                                                                              HRB 246072

Dr. Christian Huber                                                                                                            Amtsgericht Stuttgart

                                                                             USt.-Id Nr.: DE 814 459211

 

Commerzbank AG

BLZ 60040071

Konto 0629562000

 

IBAN: DE29 6004 0071 0629 5620 00

BIC: COBADEFFXXX

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