Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Allgemeines
1.Anmelder¹ zu und Teilnehmer an einer
Veranstaltung der Logistik Lernzentrum GmbH (nachfolgend LLZ) erkennt die hier
aufgeführten AGB sowie etwaig gültige Hausordnungen der jeweiligen
Veranstaltungsorte an. Im Fall einer Anmeldung für Dritte, ist der Anmelder
verpflichtet, dem Dritten den Inhalt der hier aufgeführten AGB unverzüglich zur
Kenntnis zu bringen.
2.Diese AGB gelten für alle
Veranstaltungen des LLZ, auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen
Datenübermittlung durchgeführt werden. Für besondere Vertragsarten im Sinne des
§ 11 können zusätzliche Bestimmungen gelten.
3.Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B.
Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen der Schriftform oder einer
kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage des
LLZ). Erklärungen des LLZ genügen der Schriftform, wenn eine nicht
unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
§ 2
Anmeldung und Vertragsschluss
1.Die Ankündigung von Veranstaltungen
durch das LLZ ist unverbindlich.
2.Durch die Anmeldung für Veranstaltungen
des LLZ gibt der Anmelder einen bindenden Antrag auf Abschluss eines Vertrages
ab (§ 145 BGB).
3.Er hat dabei alle zur
Vertragsdurchführung wesentlichen Angaben zu machen. Sofern ein Dritter
(Arbeitgeber, Behörde o. a.) das Entgelt übernimmt, ist die Vorlage einer
schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
4.Der Vertrag kommt zustande, sobald das
LLZ die Beauftragung bestätigt. Das LLZ darf die Teilnahme von persönlichen
und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
5.Die Annahmebestätigung dient als
Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen.
6.Bei Anmeldung durch Minderjährige ist
eine vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung
vorzulegen.
7.Mündliche oder
fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 3 verbindlich, wenn
sie durch das LLZ schriftlich angenommen werden.
§ 3 Sanktionslisten; Prüfung bei Anmeldung Dritter
Der Anmelder sichert zu, wissentlich keinerlei Beziehungen über den
Austausch von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen oder die
Zurverfügungstellung von Geldmitteln zu Unternehmen, Personen und
Organisationen zu unterhalten, die in den aktuellen EU-Sanktionslisten
aufgeführt sind. Im Falle einer Anmeldung Dritter hat der Anmelder zuvor die
anzumeldenden Dritten gegen die aktuellen EU-Sanktionslisten zu prüfen. Der
Anmelder hat die Anmeldung Dritter zu unterlassen soweit sie in den aktuellen
EU-Sanktionslisten geführt werden.
¹Alle Begriffe werden geschlechtsneutral für männliche und
weibliche Personen verwendet
1.Das
Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der, bei Eingang der Anmeldung aktuellen
Ankündigung des LLZ.
2.Die Anmeldung verpflichtet –
unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen
Entgeltes.
3.Die Pflicht zur
Entgeltzahlung entfällt grundsätzlich nicht, wenn an einer Veranstaltung nicht
oder nur teilweise teilgenommen wird. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist
zulässig.
4.Das LLZ stellt eine Rechnung
über die Leistung an den Anmelder²; der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rechnung beim Anmelder ohne Abzug fällig.
5.Die Zahlung hat durch
Überweisung auf das unten angegebene Konto oder bar zu erfolgen.
6.Zudem wird dem Anmelder zu
IHK-Aufstiegsfortbildungen (z. B. Fachwirte, Logistikmeister, …) ermöglicht,
den Veranstaltungspreis im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung zu
begleichen. Die Höhe und Laufzeit wird gemäß der Veranstaltungsgebühr und der
Laufzeit festgelegt (anteilige monatliche Raten).
7.Im Falle eines erteilten
SEPA-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) wird das Entgelt, das im
Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Weiterbildungsvertrag anfällt, von der
angegebenen Bankverbindung eingezogen.
8.Kommt ein
Anmelder seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, behält sich das LLZ vor, den Anmelder
bzw. Teilnehmer von der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Von seiner Zahlungsverpflichtung wird der Anmelder jedoch nicht befreit.
§ 5 Organisation und organisatorische Änderungen
1.Die Organisation der
Veranstaltungen obliegt dem LLZ.
2.Alle angegebenen
Teilnehmerzahlen sind als Richtzahlen zu verstehen und unverbindlich. Bei
Überschreitung der angegebenen Teilnehmerzahlen besteht kein Anspruch auf
Herabsetzung des Entgeltes.
3.Das LLZ kann aus sachlichem
Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
4.Muss eine
Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines
Dozenten/
einer
Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin
besteht jedoch grundsätzlich nicht.
5.Ein
Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nur dann, wenn nicht nur eine einzelne Veranstaltungseinheit,
sondern die Veranstaltung als Ganzes ausfallen muss. In einem solchen Fall kann
der Teilnehmer entweder den Ersatztermin wahrnehmen oder rechtzeitig vorher vom
Vertrag zurücktreten – weitergehende Ansprüche gegen das LLZ sind in diesen
Fällen ausgeschlossen.
6.Es
besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n
Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung
mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde.
7.Sollte die
gewünschte Veranstaltung bereits belegt sein, die Veranstaltung abgesagt werden
oder eine andere Änderung des Ablaufs eintreten, informiert das LLZ den Anmelder
bzw. Teilnehmer unverzüglich. In einem solchen Fall werden Ersatztermine angeboten.
Weitergehende Ansprüche gegen das LLZ sind ausgeschlossen, soweit sie nichts
anderes aus diesen AGB ergibt.
²Teilnehmer
umfasst –soweit sinngemäß anwendbar– auch Kunden, die für Dritte einen Vertrag
abschließen
§ 6 Unterrichtsmaterial
1.Soweit nicht anders im Veranstaltungskatalog angegeben ist, sind Unterrichtsmaterial, Literatur etc. nicht im Entgelt enthalten.
2.Dem LLZ
verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungs-unterlagen.
Die Unterlagen dürfen nicht ohne die Zustimmung des LLZ vervielfältigt,
verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
§ 7 Teilnahmebestätigung
1.Jeder Teilnehmer erhält am
Ende der Veranstaltung ein persönliches Teilnahmezertifikat.
2.Das LLZ
übernimmt keine Garantie für den Lernerfolg. Werden Prüfungen o.ä. zum
Erreichen eines besonderen, über die Teilnahme hinausgehenden, Zertifikats
angeboten (z.B. Staplerführerschein, IHK-Prüfungen), so ist die Zertifizierung
von der persönlichen Leistung des Teilnehmers im Rahmen dieser Prüfung
abhängig.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch das Logistik Lernzentrum
1.Für das Zustandekommen einer
Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl
notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das LLZ vom Vertrag
zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Anmelder
bzw. Teilnehmer bestehen nicht.
2.Das LLZ
kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung
aus Gründen, die das LLZ nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht
stattfinden kann. In diesem Fall hat der Anmelder das Entgelt für die bereits
stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
§ 9 Abmeldung durch den Anmelder
1.Bei
Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die
Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in
voller Höhe erstattet. Dies gilt nicht für IHK-Aufstiegsfortbildungen (z. B.
Fachwirte, Meister, …); hier muss die Abmeldung bis 30 Tage vor
Veranstaltungsbeginn erfolgen.
2. Bei
verspäteter Abmeldung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes. Dies
gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen
Verhältnisse des Teilnehmers.
3.Der Teilnehmer kann den Vertrag ferner
kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen
organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 4 unzumutbar ist. In diesem Fall
hat der Teilnehmer das Entgelt für die bereits stattgefundenen
Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
4.Die
Abmeldung musss in Textform erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung wird
bei Briefen das Eingangsdatum (nachgewiesen per Eingangsstempel) beim LLZ
abzüglich zweier Werktage angenommen.
Zur Wahrung
der Abmeldefrist reicht es aus, dass Sie die Abmeldung vor Ablauf der Abmeldefrist
an diese Adresse absenden:
Logistik Lernzentrum
GmbH, Schickardstraße 27, 71034 Böblingen
Telefon:
+49 7031 3060-100 Telefax: +49 7031 3060-249 Mail: info@logistiklernzentrum.de
Die Abmeldung
wird vom LLZ schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht
möglich.
5.
Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.
§ 10 Datenschutz
1.Die Teilnehmer sind mit der
Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden.
2.Die Daten werden
ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke und Serviceleistungen (z.B. Werbung
für Veranstaltungen, Abrechnung, Bestätigungen, Mahnungen, Absagen,
Teilnehmerlisten, Zertifikate) des LLZ verwendet.
3.Dem
Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten.
4.Die
detaillierte Datenschutzerklärung befinden sich auf der LLZ Homepage www.logistiklernzentrum.de und kann dort unter „Information“ eingesehen werden.
§ 11 Urheberrechte
1.Photographieren, Filmen und Aufnehmen
auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl.
ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des LLZ nicht
vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
2.Jeder Teilnehmer an
EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren
und die Weitergabe, der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software
unzulässig sind.
§ 12
Haftung
1.Das LLZ übernimmt
keine Garantie für den Lernerfolg.
a)
Weiterbildung: Das LLZ übernimmt insbesondere keine Haftung, dass die
vermittelten Schulungsinhalte von den Teilnehmern umgesetzt und angewendet
werden.
b) Prüfungsvorbereitung: Das LLZ übernimmt
insbesondere keine Haftung für das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung.
2.Die Haftung des LLZ
wird ausgeschlossen, soweit nicht
a)
die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit betroffen sind.
b)
die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des LLZ oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des LLZ beruhen.
c) die Haftung auf der schuldhaften
Verletzung von Pflichten beruht, die das Wesen des Vertrages ausmachen
(Kardinalpflichten).
Vorbehaltlich vorgenannter Haftung übernimmt das LLZ keine Haftung für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1.Das Recht, gegen Ansprüche
des LLZ aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch
gerichtlich festgestellt oder vom LLZ anerkannt worden ist.
2.Ansprüche gegen das LLZ sind
nicht abtretbar.
3.Sollten einzelne
Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig
sein, unwirksam oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine
Bestimmung treffen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck gerecht wird.
4.Abweichende
und zusätzlich ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich
vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht
auf die Schriftform beinhaltet. Dozent/innen sind nicht berechtigt, Zusagen zu
machen oder Vertragsbedingungen zu ändern.
Geschäftsführer Bankverbindung
Handelsregister
Christoph Frank HRB 246072
Dr.
Christian Huber Amtsgericht Stuttgart
USt.-Id Nr.: DE 814 459211
Commerzbank AG
BLZ 60040071
Konto 0629562000
IBAN: DE29 6004 0071 0629 5620
00
BIC: COBADEFFXXX