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Mit beruflicher Weiterbildung Steuern sparen
Kosten für die persönliche Aus- und Fortbildung können steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt unterscheidet hierbei nach den Bereichen Ausbildung (z.B. die erste Berufsaubildung, Studium) und Fortbildung (beruflich veranlasste Fort- und Weiterbildungen). Wichtig ist die vor allem, da die Kosten in unterschiedlichen Bereichen der Steuererklärung aufgeführt werden. Dabei sind Kosten für eine Fortbildung in unbegrenzter Höhe Werbungskosten!
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