Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen

Mit beruflicher Weiterbildung Steuern sparen

Kosten für die persönliche Aus- und Fortbildung können steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt unterscheidet hierbei nach den Bereichen Ausbildung (z.B. die erste Berufsaubildung, Studium) und Fortbildung (beruflich veranlasste Fort- und Weiterbildungen). Wichtig ist die vor allem, da die Kosten in unterschiedlichen Bereichen der Steuererklärung aufgeführt werden. Dabei sind Kosten für eine Fortbildung in unbegrenzter Höhe Werbungskosten! 

Weitere Informationen gibt es auch hier


Keine Produkte in dieser Kategorie vorhanden

home1-policy-1

Kostenlos Parken

Mehr als 100 kostenlose Parkplätze stehen Ihnen rund um das Lernzentrum zur Verfügung

home1-policy-2

Kontaktieren Sie uns

Unter 07031 / 30 60 100 stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung

So finden Sie zu uns

Planen Sie Ihre Route zu uns ins Logistik Lernzentrum

back to top